Fährherren

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Die Fährherren waren Deutzer Familien, die seit dem Mittelalter aufgrund erzbischöflicher Privilegien den Fährverkehr zwischen Köln und Deutz betrieben. Sie bauten 1674 die fliegende Brücke. Sie verloren 1822 Ihre Existenzgrundlage durch den Bau der Schiffsbrücke, den Vorgänger der Deutzer Brücke. 1847 legte das Landgericht nach fünfjährigem Prozeß die Entschädigung für die Kläger fest.